Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStDV 1955 (XXXX) §§ 16 bis 21 (weggefallen) SteuerrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 16 bis 21 EStDV 1955 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 16 bis 21 EStDV 1955 liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm